Alternativmedizin einfach von der Steuer absetzen
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs gab einer Klägerin Recht und machte somit den Weg frei für eine fairere Behandlung der Kosten für Alternativmedizin. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 2014, Az.: VI ZR 27/13 wurde festgelegt, dass die Kosten für alternativmedizinische Behandlungen, steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind. Vorausgesetzt, ein Arzt oder Heilpraktiker hat … Alternativmedizin einfach von der Steuer absetzen weiterlesen
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